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Letztes Update: Okt. 2022
© 2022 Thomas Lücker
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31.10.2011 - Schultrojaner geplant
netzpolitik.org berichtete heute, daß deutsche Schulbuchverlage angeblich einen 'Schultrojaner' planen. Der Autor bezieht sich auf den 'Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG', der im Dezember 2010 von Vertretern der Bundesländer und verschiedenen Verwertungsgesellschaften unterzeichnet wurde.
Im Vertrag heißt es: "Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können." Die Länder haben sich dazu verpflichtet, dass "jährlich mindestens 1 Prozent der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt."
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